Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Lucasstraße incl. der Verbindung zur Straße An der Robertsburg als Gemeinde- / Anliegerstraße und den Fußweg zur verlängerten Elsbachstraße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.
- einstimmig -