Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Bahnhofsbrücke zwischen der Bahnhofstraße und Lützenkirchener Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeindeweg, beschränkt auf den öffentlichen Fuß- und Radfahrverkehr, zu widmen.
Gleichzeitig ist das Einziehungsverfahren für bisherige Unterführung gemäß § 7 einzuleiten.
- einstimmig -