Frau Bürgermeisterin Lux lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2015 wird mit einer Bilanzsumme von 110.282.271,11 € und einem Jahresüberschuss von 3.147.877,48 € (inklusive 1.325.657,80 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b) Der Bilanzgewinn in Höhe von 8.947.886,78 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 3.147.877,48 € und dem Gewinnvortrag von 5.800.009,30 €, wird mit einem Betrag von 1.600.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.600.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 5.747.886,78 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt

(Anlage 3 der Vorlage).

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2015 wird mit einer Bilanzsumme von 57.308,74 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,76 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.

 

b) Der Jahresüberschuss 2015 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Lux über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Rf. Bunde, Rh. Danlowski, Rh. Feister, Rh. Omankowsky, Rh. Ruß und Rh. Schweiger haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Herr Bürgermeister Wölwer übernimmt die Sitzungsleitung.