Beschluss:
1. Den städtischen Vertretern
in den Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird nach
§ 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt,
a) dem geplanten Erwerb der Geschäftsanteile an der Med 360° Leverkusen GmbH nach
Maßgabe der Begründung der Vorlage vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung zuzustimmen.
b) nach dem Erwerb der Anteile
an der Gesellschaft (Med 360° Leverkusen GmbH) deren vorläufige Betriebsführung
durch die Geschäftsführung der MVZ Leverkusen gGmbH, eine Änderung des
Gesellschaftsvertrages auf Grundlage des beigefügten Entwurfs (Anlage 1 der
Vorlage) sowie eine Umfirmierung in die MVZ Klinikum Leverkusen GmbH zu
beschließen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Gesellschafterversammlung der Klinikum gGmbH nach § 113 Abs. 2 GO NRW vor, den Geschäftsführer der Klinikum gGmbH sowie den Oberbürgermeister als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Med 360° Leverkusen GmbH zu entsenden.
3. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln
anzuzeigen. Soweit formelle
Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht
berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars,
erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Weisung.
- einstimmig -
Rh. Ippolito (SPD) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.