Beschluss:

 

1. Den städtischen Vertretern in den Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird  nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt,

 

a) dem geplanten Erwerb der Geschäftsanteile an der Med 360° Leverkusen GmbH nach Maßgabe der Begründung der Vorlage vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung zuzustimmen.

 

b) nach dem Erwerb der Anteile an der Gesellschaft (Med 360° Leverkusen GmbH) deren vorläufige Betriebsführung durch die Geschäftsführung der MVZ Leverkusen gGmbH, eine Änderung des Gesellschaftsvertrages auf Grundlage des beigefügten Entwurfs (Anlage 1 der Vorlage) sowie eine Umfirmierung in die MVZ Klinikum Leverkusen GmbH zu beschließen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Gesellschafterversammlung der  Klinikum gGmbH nach § 113 Abs. 2 GO NRW vor, den Geschäftsführer der  Klinikum gGmbH sowie den Oberbürgermeister als Vertreter in die  Gesellschafterversammlung der Med 360° Leverkusen GmbH zu entsenden.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen. Soweit formelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars, erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Weisung.


- einstimmig -

 

Rh. Ippolito (SPD) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.