Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung von einer Akazie und von zwei Fichten auf der potentiellen Erweiterungsfläche des Schulgeländes der Gezelinschule wird zugestimmt.

 

 

Leverkusen, 06.07.16 / 07.07.16

 

gezeichnet:

Schönberger                                                         Pockrand

Bezirksvorsteher                                                  stv. Bezirksvorsteher


- einstimmig -