Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und
III haben zur Ursprungsvorlage Nr. BP 103/16. TA bereits am 21.09.2009 und
24.09.2009 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Bau- und
Planungsausschuss abgegeben.
Beschluss:
1. Dem Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
2. Die Öffentlichkeit
ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in
Form eines öffentlichen Aushangs der Planunterlagen inklusive der Begründung
für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen.
Rechtsgrundlage: Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage des
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB - sowie von Ziffer 2 der vom Rat am
13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994 beschlossenen Richtlinie zur Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1
BauGB (Beteiligung der Bürger).
dafür: 16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)
Enthalt.: 1 (pro NRW)