Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und III haben zur Ursprungsvorlage Nr. BP 103/16. TA bereits am 21.09.2009 und 24.09.2009 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Bau- und Planungsausschuss abgegeben.

 

Beschluss:

 

1. Dem Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

2. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung  zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form eines öffentlichen Aushangs der Planunterlagen inklusive der Begründung für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen.

 

 

Rechtsgrundlage: Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB - sowie von Ziffer 2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994 beschlossenen Richtlinie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Bürger).

 


 


dafür:       16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)

Enthalt.:     1 (pro NRW)