Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für eine nicht-schulische Nachfolgenutzung zu entwickeln und die Vermarktung vorzubereiten.

 

2. Für das Gebiet „Heinrich-Lübke-Str.“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen.

 

Dieser erfasst grob den Sportplatz einschl. Zufahrtsbereiche der FöS Comeniusschule/GGS Heinrich-Lübke-Straße, Bereich östlich der Straße „Heinrich-Lübke-Str.“ und südlich der „Von-Knoeringen-Straße“. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 


dafür:       11 (5 CDU, 4 SPD, 1 FDP, 1 OP)

dagegen:   6 (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, 1 Freie Wähler OWG-UWG)