Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für eine
nicht-schulische Nachfolgenutzung zu entwickeln und die Vermarktung
vorzubereiten.
2. Für das Gebiet
„Heinrich-Lübke-Str.“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des
§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen.
Dieser erfasst grob den Sportplatz einschl.
Zufahrtsbereiche der FöS Comeniusschule/GGS Heinrich-Lübke-Straße, Bereich östlich der Straße
„Heinrich-Lübke-Str.“ und südlich der „Von-Knoeringen-Straße“. Die genaue
Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
Die Aufstellung erfolgt auf
der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
dafür: 11 (5 CDU, 4 SPD, 1 FDP, 1 OP)
dagegen: 6 (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, 1 Freie Wähler OWG-UWG)