Der Investor, Herr Paeschke (Paeschke GmbH), stellt die geplante Erschließung und mögliche Bebauung des Gebietes Hitdorf-Ost nördlich der Flurstraße vor. Er schlägt vor, mit einer Alternativvariante 2.2 in die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu gehen.

 

Auf Nachfrage von Rh. Tahiri (SPD) wird erläutert, dass auch seniorengerechte sowie barrierefreie Wohnungen im Plangebiet vorgesehen sind. Rf. Bunde (SPD) bittet, auch Mehrgenerationenwohnen in diesem Bereich zu verwirklichen.

Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass dies in den Gesprächen mit den Investoren nicht gefordert werden kann. Eine entsprechende Festlegung ist jedoch bei den städtischen Grundstücken über städtebauliche Verträge und Kaufverträge möglich.

 

Frau Beigeordnete Deppe wirbt im Rahmen der schwierigen Diskussion zum Umgang mit Bauflächen für eine Aufnahme mehrerer Varianten in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Eine gute Mischung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau ist auch in diesem Plangebiet wichtig. Die Entwürfe sind eine gute Grundlage, mit den Bürgern einen ehrlichen Austausch unter Berücksichtigung der bestehenden Anforderungen sowie Restriktionen zu führen.

 

Der Ausschuss spricht sich in der Diskussion für die Aufnahme des Alternativvariante 2.2 in den städtebaulichen Vorentwurf auf. Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage mit der vorgenannten Ergänzung abstimmen:

Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 217/I „Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße“

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hitdorf und beinhaltet in Flur 8 die Flurstücke 110, 111, 112, 115, 116, 452, 498, 506, 515, 646, 647, 903, 905, 907, 941 sowie teilweise 152, 731, 732, 772, 904 und 918.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

4.    Dem städtebaulichen Vorentwurf (Varianten 1 und 2) zum Bebauungsplan Nr. 217/I „Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) zugestimmt. Der städtebauliche Vorentwurf wird für die frühzeitige Bürgerbeteiligung um eine Alternativvariante 2.2 (Anlage 10 der Vorlage) ergänzt.

5.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I durchzuführen

Das Bebauungskonzept wird zudem vier Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 

 

 


- einstimmig -