Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Die Verwaltung beauftragt die Bietergemeinschaft Junker + Kruse Stadtforschung Planung und scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbH mit der Erarbeitung des IHK Leverkusen-Wiesdorf.
2. Als erster Baustein soll ein Grundkonzept zum IHK bis Ende des Jahres 2016 erarbeitet werden.
3. Das Auftragsvolumen des zweistufig angelegten Konzeptes beträgt 143.799,60 € brutto.
4. Zur politischen Begleitung der inhaltlichen Erarbeitung des IHK wird ein Arbeitskreis gebildet. Dieser besteht aus je 1 Mitglied pro Fraktion und Gruppen sowie den politischen Einzelvertretern und der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I sowie ihrem Stellvertreter.
Leverkusen, 19.08.16
gezeichnet:
In Vertretung
Stein Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
zugleich i. V. des
Oberbürgermeisters
- einstimmig -