Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die in Leverkusen praktizierte Veranlagung von Schmutzwassergebühren auf der vom Städte- und Gemeindebund NRW vorgeschlagenen Mustersatzung beruht.

 

2.    Der Ausschuss lehnt den Bürgerantrag auf Änderung der Gebührensatzung ab.


Der Vorsitzende, Rh. März (SPD), lässt über die Erteilung des vom Antragsteller, Herrn Balduan, beantragten Rederechtes abstimmen.

 

- einstimmig -

 

Der Antragsteller, Herr Balduan, erläutert daraufhin seinen Bürgerantrag.

 

Er verweist auf eine Statistik des Bundesverbandes der deutschen Wasserwirtschaft nach der der tägliche Wasserverbrauch pro Person in Deutschland von 147 Litern im Jahr 1990 auf 121 Liter (Leverkusen 114 Liter) im Jahr 2014 zurückgegangen sei. Von daher bestehe aus seiner Sicht keine Grundlage in der städtischen Schmutzwassergebührensatzung von einem Wert des Jahres 1990 auszugehen. Die Statistik sowie die städtische Gebührensatzung sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, die Abrechnung der Schmutzwassergebühren an die EVL zu übertragen. Herr Reinartz (TBL) entgegnet, dass dies in Nordrhein-Westfalen rechtlich nicht zulässig ist.

 

Herr Miesen (CDU) erklärt, dass Herr Balduan dasselbe Anliegen vor ca. einem halben Jahr bereits im Verwaltungsrat der TBL vorgetragen hat. Dieses wurde dort abgelehnt.


dafür:           7  (2 CDU, 3 SPD, 1 OP, 1 FDP)

dagegen:     2  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)