Nachtrag: 08.09.2016

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Lockerung des generellen Grillverbotes in Leverkusen soll im Sinne des Bürgerantrages Nr. 2016/1155 erfolgen und analog des Ergänzungsantrages Nr. 2016/1255 der SPD-Fraktionen in den Bezirksvertretungen I, II und III umgesetzt werden.


Der Tagesordnungspunkt 3, Grillen in öffentlichen Anlagen (Tagesordnungspunkte 3.1, Bürgerantrag Nr. 2016/1155 vom 25.05.16 und 3.2, Ergänzungsantrag Nr. 2016/1255 der SPD-Fraktionen in den Bezirksvertretungen I, II und III vom 07.09.16), wird gemeinsam beraten.

 

Im Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I grundsätzlich die beantragte Lockerung des Grillverbotes in Leverkusen begrüßt.

 

Herr Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, von der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) betreute Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen eines Projektes mit der Herstellung von Infrastruktur für die Grillplätze und mit der Instandhaltung und Pflege der Flächen zu beauftragen.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) bittet darum, ausreichend große Abfallbehälter an den Grillplätzen zu installieren und dort verstärkt einen Wachdienst einzusetzen.

 

Herr Hammer (67) macht seitens der Verwaltung auf die Problematik des Vandalismusses an der Infrastruktur, insbesondere aus Holz, von Grill- und Erholungsflächen aufmerksam. Nach Einschätzung von Herrn Müller (BÜRGERLISTE) wären Steinfindlinge als Sitzgelegenheit eine sinnvolle Alternative. In Köln am Fühlinger See würden zudem in die Erde eingelassene Kanalschachtringe an Grillplätzen verwendet.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I fasst sodann folgende Beschlussempfehlung an den Rat:


dafür:         11  (4 SPD, 3 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 PRO NRW)

dagegen:     1  (CDU)