Beschluss:
Der „JTL Junges Theater Leverkusen e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
- einstimmig –
Frau Clemens (Förder-und Trägerverein freie Jugendzentren)
hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung
und Abstimmung nicht teilgenommen.