Sitzung: 26.09.2016 RAT/021/2016
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2016/1255
Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Bürgerantrag und den Ergänzungsantrag in der Fassung des Finanz- und Rechtsausschusses abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, zu prüfen, wie das generelle Grillverbot im Stadtgebiet (§ 12 Abs.
1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen) eingegrenzt werden
kann.
In diesem
Zusammenhang soll die Verwaltung prüfen, mit welchem Aufwand in jedem
Stadtbezirk zunächst eine Fläche für das öffentliche Grillen ausgewiesen werden
kann, die brandschutztechnischen Anforderungen genügt.
Die Flächen sollten
im Bereich der aktuellen Freizeit-Hotspots liegen, z.B. in Parks, an Seen oder
Flüssen. Die Fläche muss mit einer entsprechenden Beschilderung versehen
werden, auf denen die Regeln für die Nutzung zum Grillen enthalten sind. Es
sind geeignete Behälter für die Aufnahme der Grillkohlenreste und für Restmüll
aufzustellen. Die Einhaltung der Regeln sollte stichprobenhaft erfolgen. Eine
regelmäßige Entsorgung der Reste sollte ohne großen Mehraufwand im Rahmen von regelmäßigen
Müllabholungen möglich sein.
Die Ausweisung
erfolgt im Rahmen einer Testphase für ein Jahr. Nach der Testphase wird in den
zuständigen Gremien berichtet, welche positiven und negativen Effekte in Bezug
auf Müll und Lärm beobachtet worden sind. Danach können die Gremien
entscheiden, ob die Flächen ausgeweitet werden.
Im Rahmen der vorgenannten Prüfung sind auch die mit der Umsetzung der Maßnahme verbundenen Kosten und (personellen) Aufwendungen zu ermitteln.
dafür: 43 (OB, 14 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 2 (1 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit diesem Beschluss ist die Vorlage Nr. 2016/1155 erledigt.