Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) erkundigt sich, ob während der Sanierungsphase sichergestellt ist, dass für die dort trainierenden Vereine Ersatzmöglichkeiten gefunden werden. Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass hierfür das Dezernat IV (Herr Beigeordneter Adomat) zuständig ist und hier bereits Kompensationsmöglichkeiten ermittelt werden.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) gibt zu Protokoll, dass die Verwaltung hier durch ein enges Kostencontrolling dafür Sorge tragen möge, dass die Kosten den veranschlagten Rahmen nicht überschreiten.

 

Herr Bartels (FDP) stellt dar, dass die Maßnahme bereits im Haushaltsplan 2015 für die Jahre 2018 ff. abgebildet wurde, allerdings mit einem niedrigeren Volumen (3,4 Mio €). Im Haushalt 2016 sind nunmehr 3,9 Mio € veranschlagt und für das Jahr 2015 stehen bereits 100.000 € als verausgabt im Haushalt. Herr Bartels bittet um Erläuterung, worin der Mehrbedarf besteht und wofür die 100.000 € in 2015 benötigt wurden.

 

Rh. Ippolito (SPD) sagt eine Beantwortung bis zum Finanzausschuss zu.

 

Redaktionelle Anmerkung zur Niederschrift:

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft nimmt zu der Frage von Herrn Bartels (FDP) wie folgt Stellung:

Der ursprüngliche Kostenansatz für die Maßnahme „Energetische Sanierung Halle Deichtorstraße“ wurde 2014  geschätzt und in den Haushalt eingestellt.

Hiervon wurden in 2015  100.000,-€ zur Beauftragung einer Sanierungsstudie bereitgestellt. Diese diente als Grundlage für die europaweite Ausschreibung der Architektenleistung (VOF-Verfahren), welche aufgrund der Größenordnung der Maßnahme durchgeführt werden musste. Für die Sanierungsstudie wurden ca.  40.000,-€ verwendet. Die Restmittel wurden wieder für die Maßnahme bereitgestellt. Die Durchführung des eigentlichen VOF-Verfahrens erfolgte mit städtischem Personal.

 

Aus der Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass die Eingriffstiefe erhöht werden musste. Insbesondere die Thematik des Brandschutzes sowie die erforderliche komplette Erneuerung der Technik führten zur Erhöhung der Kosten. Parallel hierzu ist es gelungen aufgrund der Abwicklung der Maßnahme im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes eine erhebliche Förderung zu erhalten. Insofern konnte der Haushalt entlastet werden.“

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage


- einstimmig -