Nachtrag: 22.09.2016

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die derzeitig vorgesehene Bebauung (präsentiert von Eigentümer/Investor und Planer am 23.08.2016) auf dem Gelände der Alten Fabrik ist in ihrem Umfang einzuhalten. Das bedeutet,

- die Baugrenzen bleiben unterschritten (< 40 der bebaubaren Fläche),

 

-  maximal vier Vollgeschosse (möglich: 5 Vollgeschosse) in den maximal 5 Baukörpern in einer nachhaltigen Bauweise,

 

- als Richtwert die vorgesehenen maximal 88 Wohneinheiten mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen, die verschiedene Zielgruppen ansprechen,

 

- Umsetzung der beabsichtigten Erschließung des restlichen Geländes mit den drei Spielplätzen, Grünzonen mit Baumreihen, vor allem am Rand sowie mindestens 88 Stellplätzen.

 

1. Die Verwaltung prüft im Verfahren insbesondere

- den entstehenden Parkdruck im Hinblick auf Kollegschule, Schwimmbad Talstraße, Naturgut Ophoven, Altenheim und Supermarkt, der bislang - illegalerweise - auf dem Gelände Alte Fabrik, zumindest teilweise, kompensiert wird,

 

- die allgemeine Verkehrssituation, insbesondere auch den Anlieferverkehr zum Supermarkt.

 

2. Die Verwaltung prüft ferner die Gesamtsituation im Stadtteil Opladen in Bezug auf den bereits vorhandenen sozialen bzw. preiswerten/bezahlbaren Wohnungsbau sowie in Bezug auf die geplanten Bauvorhaben, z.B. im Westteil der nbso und am Kreisel Stauffenbergstraße. Ziel ist, insgesamt eine wohnungsbauliche Durchmischung zu erreichen und Konzentrationen zu vermeiden. Als Vorbild dient die, nach unseren Informationen so beabsichtigte Bebauung im Westteil der nbso mit dem Ziel einer durchmischten Bauweise mit sozialen/preiswerten und frei finanzierten Wohnungen, was selbst innerhalb eines Baukörpers möglich sein soll.


dafür:         43  (OB, 16 CDU, 10 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)