Sitzung: 24.10.2016 BU/013/2016
Vorlage: 2016/1298
Herr Beigeordneter Märtens verweist auf die folgende Verordnung:
In der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen enthält der § 2 Nr. 5 bereits eine entsprechende Regelung.
Auf Antrag des Vorsitzenden Rh. Feister (CDU) beschließt der Bürger- und Umweltausschuss einstimmig die Nichtbefassung und die Absetzung des Antrages von der Tagesordnung.