Herr Beigeordneter Märtens verweist auf die folgende Verordnung:

 

In der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen enthält der § 2 Nr. 5 bereits eine entsprechende Regelung.

 

Auf Antrag des Vorsitzenden Rh. Feister (CDU) beschließt der Bürger- und Umweltausschuss einstimmig die Nichtbefassung und die Absetzung des Antrages von der Tagesordnung.