Sitzung: 24.10.2016 SBP/020/2016
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2016/1273
Rh. Ippolito (SPD) führt den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen herbei:
Beschluss:
1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ soll in einem Teilbereich (Blatt 1) geändert werden. Der Bebauungsplan wird geändert, um die Anordnung einer Schallschutzwand planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan wird grob umgrenzt:
-
im
Norden durch die Grenze der Verkehrsanlage des geplanten Kreisverkehrs mit
Anschluss der Freiherr-vom-Stein-Straße und der Lützenkirchener Straße,
-
im
Nordosten und Osten in südlicher Richtung entlang der geplanten westlichen
Gütergleisstrecke,
-
im Süden
verläuft die Grenze nördlich des geplanten ovalen Kreisverkehrs an der
Robert-Blum-Straße und
-
im
Westen entlang der östlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes
Nr. 208 B/II "Opladen -
nbso/Westseite - Quartiere"
bis auf Höhe des Grundstückes der bestehenden Raiffeisen Erzeugergenossenschaft
Bergisch Land und Mark eG (Flurstück 166 der Flur 11 der Gemarkung Opladen).
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
2. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Hierzu wird das Bebauungskonzept zwei Wochen öffentlich ausgehängt.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 16 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 1 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 1 (PRO NRW)