Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Rh. Ippolito (SPD) führt den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen herbei:

 

Beschluss:

 

1.         Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ soll in einem Teilbereich (Blatt 1) geändert werden. Der Bebauungsplan wird geändert, um die Anordnung einer Schallschutzwand planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan wird grob umgrenzt:

-         im Norden durch die Grenze der Verkehrsanlage des geplanten Kreisverkehrs mit Anschluss der Freiherr-vom-Stein-Straße und der Lützenkirchener Straße,

-         im Nordosten und Osten in südlicher Richtung entlang der geplanten westlichen Gütergleisstrecke,

-         im Süden verläuft die Grenze nördlich des geplanten ovalen Kreisverkehrs an der Robert-Blum-Straße und

-         im Westen entlang der östlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 208 B/II "Opladen - nbso/Westseite - Quartiere" bis auf Höhe des Grundstückes der bestehenden Raiffeisen Erzeugergenossenschaft Bergisch Land und Mark eG (Flurstück 166 der Flur 11 der Gemarkung Opladen).

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2.         Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Hierzu wird das Bebauungskonzept zwei Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


dafür:         16  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (PRO NRW)