Beschluss:
Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt den Oberbürgermeister, gegenüber dem Finanzamt Leverkusen eine Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 S. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) abzugeben, um die bisher geltenden Regelungen für die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdÖR) nach Maßgabe der Begründung der Vorlage weiterhin anwenden zu können.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -