Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschluss:

 

Der „Vivimos e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.

 

Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.


dafür:                9 (2 CDU, 2 SPD, 1 FDP, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Sonstiger)

dagegen          1 (Sonstiger)

Enth.:               1 (Sonstiger)