Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren die verkehrliche Situation in Bezug auf die geplanten Wohneinheiten intensiv betrachtet. Dies betrifft auch die verkehrliche Erschließung der künftigen Wohnbebauung durch die Düsseldorfer Straße.

 

Frau Cremer (61) erläutert in Bezug auf die angegebenen Verkehrszahlen, dass der Gutachter hier eine niedrigere Zahl angesetzt hat, die sich aus dem künftigen Wohnungsbau anstelle der jetzigen Gewerbenutzung („Fressnapf“) mit stärkerem Ziel- und Quellverkehr berechnet.

 

Zudem gibt Frau Cremer (61) folgende Korrektur zu Protokoll: Bei der Variante 3 wurde bei der Flächenbilanz die Wohneinheiten zum Geschosswohnungsbau und dem Einfamilienwohnungsbau vertauscht (Anlage 6 der Vorlage, Begründung zur Vorlage, Seite 25). Es handelt sich um sieben Einheiten für den Einfamilienwohnungsbau und 95 Wohneinheiten für den Geschosswohnungsbau.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Dem städtebaulichen Vorentwurf (Varianten 1, 2 und 3) zum Bebauungsplan Nr. 215/II „Opladen – Düsseldorfer Straße, Böcklerstraße, Am Weiher und Bielertstraße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 3, 4 und 5 der Vorlage) zugestimmt.

 

2.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen.

 

Der städtebauliche Vorentwurf (Varianten 1, 2 und 3) zum Bebauungsplan Nr. 215/II „Opladen - Düsseldorfer Straße, Böcklerstraße, Am Weiher und Bielertstraße“ wird zudem einen Monat öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig bei 2 Enthaltungen (1 OP, 1 PRO NRW) -