Beschluss:

 

1. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

 

2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 222/III „Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße“.

 

3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Steinbüchel und beinhaltet in Flur 19 die Flurstücke Nr. 252, 255, 301, 351, 443, 444, 476 und 615.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen.

 

4. Dem städtebaulichen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 222/III „Steinbüchel – Meckhofer Feld/Berliner Straße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3 der Vorlage) zugestimmt.

 

5. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen.

Der Bebauungsplan-Vorentwurf wird zudem einen Monat öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


- einstimmig -