Nach
ausführlicher Diskussion gibt Rh. Schönberger (CDU) folgende Forderungen zu
Protokoll, die im weiteren Verfahren zu beachten sind:
Bei
dem REWE-Supermarkt soll aufgrund der bestehenden Parkflächenanzahl zwingend
eine Tiefgarage errichtet werden.
Zudem
ist durch die zusätzliche Bebauung des ehem. Gärtnereigeländes der Firma Scheid
ein Verkehrskonzept für die Reuterstraße bezüglich des Ziel – und Quellverkehrs
in diesem Bereich zu erstellen.
Rh. Ippolito (SPD) lässt über
die Vorlage abstimmen:
Beschluss:
1. Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist
das Verfahren für die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes V 29/III "Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße“ und
Vorhaben- und Erschließungsplan auf der Grundlage der Planung des
Vorhabenträgers einzuleiten. Die Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage
1 und 2 der Vorlage zu entnehmen.
2. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen beschließt für das Gebiet
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
3. Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen und Planen am 01.06.2015 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 216/III „Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße“ wird aufgehoben (zwecks
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes).
4. Dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 29/III "Schlebusch – Einzelhandel
Reuterstraße“ mitsamt Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der
vorliegenden Fassung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) zugestimmt.
5. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformation unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Das Bebauungskonzept wird zudem für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
6. Die Stellungnahme zur Ansiedlung eines Vollsortimenters im Schlebuscher Süden wird zur Kenntnis genommen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Bereitstellung zusätzlicher Wohnnutzungen für den Blockinnenbereich zwischen der Straße Dhünnberg im Norden, der Reuterstraße im Süden und der Bertha-Middelhauve-Straße im Osten (ehemaliges Gärtnereigelände der Firma Scheid; Anlage 2 der Vorlage) die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubereiten.
Rechtsgrundlage: § 12 in Verbindung mit § 2
Abs. 1 und § 3 Abs. 1 und § 13a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom
02.12.1994 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
dafür: 14 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)
dagegen: 1 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 3 (1 OP, 1 PRO NRW, 1 Soziale Gerechtigkeit)