Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet die Verwaltung, in Bezug auf die Anzahl der Wohneinheiten und der Stellplätze die in dem Bebauungsplan genannten Grenzen bzw. Forderungen einzuhalten und diese nicht im weiteren Verfahren zugunsten des Investors auszulegen.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 219/II "Alte Fabrik, Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik" wird gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 BauGB (beschleunigtes Verfahren) beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in der Flur 7 die Flurstücke 906, 907, 908, 909 und 912 sowie Teile aus den Flurstücken 834, 905 und 910. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

4.    Dem städtebaulichen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2 der Vorlage) zugestimmt.

 

5.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen.

 

6.    Der städtebauliche Vorentwurf (Anlage 2) zum Bebauungsplan Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ wird zudem einen Monat öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

 


- einstimmig bei 2 Enthaltungen (1 OP, 1 PRO NRW) -