Nachtrag: 18.11.2016
Sitzung: 05.12.2016 Bez. I/025/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/1367
Beschluss:
Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung einer Winter-Linde als Bestandteil des Naturdenkmals 2.3-25 an der Wiesenstraße in Hitdorf aus Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.
Leverkusen, 14.11.16
gezeichnet:
Sidiropulos Schmitz
Bezirksvorsteherin stellv. Bezirksvorsteher
- einstimmig -