Nachtrag: 18.11.2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer Winter-Linde als Bestandteil des Naturdenkmals 2.3-25 an der Wiesenstraße in Hitdorf aus Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 14.11.16

 

gezeichnet:

Sidiropulos                                                   Schmitz

Bezirksvorsteherin                                      stellv. Bezirksvorsteher


- einstimmig -