Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WFL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten und in der Anlage der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplan 2017 nach Maßgabe der Begründung Zustimmung zu erteilen.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2017 aus dem Sachkonto 531700 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2017 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2017 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2017 vorliegt.


Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) stellt in Frage, ob eine Auszahlung in dieser Höhe an die WFL angebracht sei und ob die Wirtschaftsförderung zukünftig im Dezernat des Stadtkämmerers oder des Oberbürgermeisters angesiedelt werden sollte.


dafür:         43  (OB, 16 CDU, 14 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     3  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (PRO NRW)