Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die bisherige Kooperation im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung gem. §§ 27 und 28 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII) mit

 

- der Katholischen Erziehungsberatung Leverkusen e. V. und

- dem Diakonischen Werk Leverkusen des Kirchenkreises Leverkusen

 

im Zeitraum rückwirkend ab dem 01.01.2016 bis 31.12.2020 fortzusetzen und hierzu eine neue Vereinbarung über die Kostenübernahme der unmittelbaren Inanspruchnahme von Erziehungsberatung und die Förderung präventiver Angebote auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes (Anlage 1 der Vorlage) abzuschließen. Die bisherige Zusatzvereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (Anlage 1 a der Vorlage) bleibt bestehen und wird entsprechend der geänderten gesetzlichen Grundlagen angepasst.

 

Die erforderlichen Mittel werden unter Innenauftrag 5100 0615 0103 - Hilfen zur Erziehung -, Finanzposition 730000, bereitgestellt.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -