Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Bei Innenauftrag 510006150103 - Sachkonten 533400 und 533500 - Finanzstelle PN0615 (ambulante und stationäre Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 € bereitgestellt.

 

Deckungsmittel stehen wie folgt zur Verfügung:

 

Minderaufwendungen bei

Innenauftrag:                 670013050290

Finanzstelle:                  PN1305

Sachkonto:                     52 61 00

Finanzposition:             720000

Betrag:                             900.000 €

 

Mehrerträge bei

Innenauftrag:                 970016050102

Finanzstelle:                  9700160501

Sachkonto:                     40 13 00

Finanzposition:             60 13 00

Betrag:                             1.100.000 €


 

Leverkusen, 01.12.16

 

gezeichnet:

Richrath                               Rh. Eimermacher                Rh. Ippolito


- einstimmig -