Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Bei Innenauftrag 510006150103 - Sachkonten 533400 und 533500 - Finanzstelle PN0615 (ambulante und stationäre Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 € bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen wie folgt zur Verfügung:
Minderaufwendungen bei
Innenauftrag: 670013050290
Finanzstelle: PN1305
Sachkonto: 52 61 00
Finanzposition: 720000
Betrag: 900.000 €
Mehrerträge bei
Innenauftrag: 970016050102
Finanzstelle: 9700160501
Sachkonto: 40 13 00
Finanzposition: 60 13 00
Betrag: 1.100.000 €
Leverkusen, 01.12.16
gezeichnet:
Richrath Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
- einstimmig -