Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Rodung der Fläche zwischen Raiffeisenmarkt und Gütergleisstrecke, an der Robert-Blum-Straße in Vorbereitung für den Bau der „Neuen Bahnallee“ wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 28.11.16

 

gezeichnet:

Schiefer                                                                 Krampf

Bezirksvorsteher                                                  stv. Bezirksvorsteher


- einstimmig -