Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet sicherzustellen, dass die für die Sanierung der Schulen vorgesehenen Aufwendungen auch tatsächlich bereitgestellt werden, sodass der für die Digitalisierung vorgesehene Anteil von einem Drittel nicht zulasten der Sanierungsprojekte geht.

 

Frau Bürgermeisterin Lux lässt über den interfraktionellen Antrag des Schulausschusses unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Finanz- und Rechtsausschusses abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, aus den für Leverkusen bereitgestellten Mitteln aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ein Drittel für „Lernen im digitalen Wandel“ zu verwenden.
Die Fachverwaltung legt dazu einen Maßnahmenkatalog vor, der mit der Schulleiterkonferenz der Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie dem AK SL LEV, den Schulleiterinnen und Schulleitern der weiterführenden Schulen abgestimmt wurde.

3.    Die restlichen zwei Drittel der Fördermittel werden entsprechend des ausgewiesenen Bedarfs des verwaltungsseitig bereits vorgelegten „Konzeptes“ notwendiger baulicher Maßnahmen (Anlagen 1 - 12 der Vorlage Nr. 2016/1311) verwendet.

 

4.    Die Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff. entsprechend zu etatisieren.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu eruieren, welcher (finanzielle) Aufwand notwendig ist, um alle Schulen mit WLAN / einem Breitbandnetz auszustatten.

In diesem Zusammenhang soll zugleich geprüft werden, welche bisher aufgenommenen Sanierungsprojekte in spätere Jahre verschoben werden können, um die o.g. IT-Ausstattung zu realisieren.

 

- einstimmig -

 

Damit sind der Antrag Nr. 2016/1432 und die Vorlage Nr. 2016/1311 erledigt.