Sitzung: 22.12.2016 SBP/022/2016
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2015/0876/1
Beschluss:
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen
und Planen beschließt für das Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
13a BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als
Bebauungsplan der Innenentwicklung.
3. Der
vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 01.06.2015 gefasste
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 216/III „Schlebusch – Einzelhandel
Reuterstraße“ wird aufgehoben (zwecks Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes).
4. Dem
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
V 29/III "Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße“ mitsamt Vorhaben- und
Erschließungsplan wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2 und 3 der
Vorlage Nr. 2015/0876) zugestimmt.
5. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformation unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Das Bebauungskonzept wird zudem für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
6. Die Stellungnahme zur Ansiedlung eines Vollsortimenters im Schlebuscher Süden wird zur Kenntnis genommen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Bereitstellung zusätzlicher Wohnnutzungen für den Blockinnenbereich zwischen der Straße Dhünnberg im Norden, der Reuterstraße im Süden und der Bertha-Middelhauve-Straße im Osten (ehemaliges Gärtnereigelände der Firma Scheid; Anlage 2 der Vorlage Nr. 2015/0876/1) die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubereiten.
Rechtsgrundlage: § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 und § 13a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 02.12.1994 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung.
Rh. Ippolito (SPD) lässt den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen über die Vorlage Nr. 2015/0876 einschließlich der Ergänzung 2015/0876/1 abstimmen.
dafür: 13 (3 CDU, 5 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 PRO NRW, 1 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 5 (3 CDU, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP)