Beschluss:

 

1. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 177/II „Baumarkt und Gartencenter Olof-Palme-Straße“ in Leverkusen-Bürrig wird aufgehoben. Dieser erfasst den Geltungsbereich zwischen der Olof-Palme-Straße im Norden, der Zufahrtsstraße und Teilen des Grundstücks der Energieversorgung Leverkusen (EVL) im Westen, dem Europaring (Bundesstraße B8) im Osten sowie dem Böschungsbereich der Bundesautobahn BAB 1 im Süden. Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2. Für das unter Beschlusspunkt 4. näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

 

3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 225/II „Bürrig - Olof-Palme-Straße/Europaring“

 

4. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bürrig und beinhaltet in Flur 19 die Flurstücke 470, 927 und 928. Die genaue Abgrenzung ist den Anlagen 5.1 und 5.2 der Vorlage zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -