Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ geändert.

 

2.    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt in Form von Bürgerversammlungen in den drei Stadtbezirken und die Planzeichnung mit Begründung ist zwei Wochen öffentlich auszuhängen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III.

 


- einstimmig -