Beschluss:
1. Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ geändert.
2.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt in Form von Bürgerversammlungen in den
drei Stadtbezirken und die Planzeichnung mit Begründung ist zwei Wochen
öffentlich auszuhängen.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III.
- einstimmig -