Beschluss: Nichtbefassung

Herr Beig. Märtens führt aus, dass der beantragten Weisung § 2 (2) Personenstandsgesetz entgegensteht. Darin ist gesetzlich festgelegt, dass Standesbeamte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Urkundspersonen nicht an Weisungen gebunden sind.

 

 

Rh. Omankowsky (DU) stellt einen Antrag auf Nichtbefassung.


dafür:         15  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  PRO NRW