1.Herr Beig. Märtens informiert zum Thema „Luftreinhalteplan Leverkusen“ (LRP), dass am 17.01.17 eine erste Projektgruppensitzung als Auftaktveranstaltung unter der Leitung der Bezirksregierung Köln mit diversen externen Akteuren stattgefunden hat.

In dieser Sitzung wurde die rechtliche Situation zur Aufstellung eines LRP, die generelle Datenlage im Stadtgebiet sowie das weitere Vorgehen dargestellt.

Im Laufe des Verfahrens wird die Bezirksregierung Köln einen Entwurf eines Maßnahmenplanes einbringen.

Ein kleine Auswahl möglicher Maßnahmen wurde seitens der Bezirksregierung vorgestellt und in der Runde diskutiert.

Die Projektgruppenmitglieder wurden von der Bezirksregierung aufgefordert, mögliche Maßnahmen zu benennen und einzubringen und direkt an die Bezirksregierung Köln (kristina.klaiber@bezreg-koeln.nrw.de) zu mailen.

Diese Aufforderung gibt Herr Beig. Märtens auch an die Mitglieder des Bürger- und Umweltausschusses weiter.

Am 27.01.17 wird eine zweite Arbeitsgruppensitzung mit der Bezirksregierung Köln und verschiedenen Fachbereichen der Stadt durchgeführt mit dem Ziel, Maßnahmen vorzustellen und zu diskutieren.

 

2. Herr Beig. Märtens berichtet, dass für den 10.07.17 ein Kommunalgespräch zum Regionalverfahren als Einzelgespräch zwischen der Kommune und der Bezirksregierung Köln terminiert ist.

Ziel des Gespräches ist eine gemeinsame Diskussion über Grundzüge der räumlichen Entwicklung auch im Hinblick auf Nachbarkommunen und die Region.

Planerische Festlegungen sind nicht Gegenstand der Kommunalgespräche.

 

Er informiert, dass zurzeit die Vergabe des Wohnungsbauprogramms 2030+ (Vorlage 2016/1187) vorbereitet wird. Die erste Sitzung der begleitenden Arbeitsgruppe ist für den Sommer 2017 angedacht.

 

Seit dem 16.11.2016 ist das neue Landesnaturschutzgesetz in Kraft. Zurzeit wird geprüft und entsprechend eingearbeitet, welche Auswirkungen und Änderungsbedarfe die neue Rechtslage auf den neuen Landschaftsplan hat.

Das bedeutet, dass die Offenlage des neuen Planes nicht in der geplanten Zeitlinie durchgeführt werden kann.

Die Verwaltung prüft, welche Flächen außerhalb des Landschaftsplanes wegen ihrer naturschutzfachlichen Qualität vorzeitig als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen und gesichert werden sollten. Der durch den NABU vorliegende Antrag, für den Buschbergsee in Hitdorf ein NSG auszuweisen, soll daher unabhängig von den weiteren Planungsprozessen durch gesetzliche Sicherstellungsverfahren (§48 Abs. 1 LNatSchG) formell umgesetzt werden.

 

Die Prozesse Überarbeitung Regionalplan, Wohnungsbauprogramm 2030+ und Neuaufstellung Landschaftsplan müssen aus Sicht der Verwaltung koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Dies ist momentan in Arbeit. Sobald diskussionsfähige Ergebnisse vorliegen, werden die politischen Gremien entsprechend informiert.