Beschluss: erledigt

Dem Bürgerantragsteller, Herrn Thal, wird einstimmig Rederecht eingeräumt.

 

Er begründet seinen Bürgerantrag und plädiert noch einmal dafür, Tempo 30 auf der Straße Pützdelle einzurichten.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung sieht die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I keine Möglichkeit, dem Bürgerantrag von Herrn Thal zuzustimmen, da eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtlich nicht zulässig ist.

Sie sieht den Bürgerantrag durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt an.