Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt eine Abstimmung nach den Beratungsergebnissen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses. Hier wurde beschlossen, die Kitas am Theodor-Heuss-Ring 62 und Theodor-Heuss-Ring 132 zunächst nicht zu schließen, da erheblicher Bedarf an Kita-Plätzen besteht.

 

Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass alle drei Anlagen insgesamt abgängig und so marode sind, dass diese höchstens bis zur Fertigstellung des Kita-Neubaus aufrechterhalten werden können. Die durch das Dezernat V freigegebene Version der Vorlage beinhaltete in der Begründung, dass die neue Kita alle drei abgängigen Kitas ersetzt. Aufgrund eines Missverständnisses wurde dies in dem Druckexemplar korrigiert. Frau Deppe gibt daher folgende Änderung der Begründung der Vorlage zu Protokoll (Kursivdruck):

 

Planungsanlass (S 4. der Vorlage)

„Der Neubau einer Kita mit 8 Gruppen und dessen Erschließung soll planungsrechtlich gesichert werden. Die Vorgabe ist aus der Bedarfserhebung der Fachbereiche Schulen (FB 40), Kinder und Jugend (FB 51) und Gebäudewirtschaft (FB 65) hervorgegangen. Die im Nahbereich vorhandenen Kindertagesstätten Theodor-Heuss-Ring 62 und Theodor-Heuss-Ring 132 und Kreuzbroicher Straße 12a sind erheblich sanierungsbedürftig. Hierfür soll Ersatz geschaffen werden. Die drei Kindertagesstätten sind an den bisherigen Standorten nicht erweiterungsfähig.“

 

Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass das Dezernat IV (Schulen, Kultur, Jugend und Sport) einen aktuellen Bedarfsplan für die Kitas aufstellt und das Dezernat V hier entsprechend unterstützend tätig werden wird.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) formuliert den entsprechenden Arbeitsauftrag an die Verwaltung zu Protokoll, die erforderlichen Kitaplätze bei der Schließung der drei maroden Anlagen an anderer Stelle im Stadtteil Steinbüchel zu realisieren.

 

Herr Hüther (SPD) gibt zudem zu Protokoll, dass die Stellplatzanzahl bei dem Bebauungsplan Nr. 229/III - "Steinbüchel - südlich Heinrich-Lübke-Straße, westlich Von-Knoeringen-Straße" noch zu überprüfen ist, da hier seines Erachtens ein Mehrbedarf besteht.

 

Beschluss unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen und Arbeitsaufträge:

 

1.         Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.

 

2.         Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 229/III „Steinbüchel - südlich Heinrich-Lübke-Straße, westlich Von-Knoeringen-Straße“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schlebusch, in der Flur 57 und beinhaltet das Flurstück 708 (teilweise). Die genaue Abgrenzung ist den Anlagen 1 und 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

3.         Der Bebauungsplan Nr. 229/III „Steinbüchel - südlich Heinrich-Lübke-Straße, westlich Von-Knoeringen-Straße“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 2 und 3 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 4 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

4.         Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 


- einstimmig bei 3 Enth. (2 SPD, 1 PRO NRW) -