Die Tagesordnungspunkte 14.1 und 14.2 werden gemeinsam nach Tagesordnungspunkt 2 beraten.

 

Der Lärmgutachter, Herr Axel Hübel von der Firma Peutz Consult GmbH, erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die Ergebnisse der Lärm- und Erschütterungsuntersuchungen. Die Präsentation ist der Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

 

Herr Hübel (Peutz Consult) macht im Rahmen seiner Präsentation Ausführungen zu der DIN 4109/1989 sowie die DIN 4109/2016 (Normen für die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau aus 1989 und aus 2016). Da die DIN 4109/2016 noch nicht bauordnungsrechtlich eingeführt wurde und in Fachkreisen sehr kontrovers diskutiert wird, ist sie auch nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik zu werten. Zudem existieren vom Normausschuss Änderungsvorschläge zur DIN 4109/2016. Eine Festsetzung muss gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Das kann auch die DIN 4109/1989 sicherstellen, wenn zusätzlich auf die Lärmsituation nachts eingegangen wird. Dies wird durch die durch das Lärmgutachten gewählte Methodik und Festsetzungen erreicht.

 

Eine Festsetzung nach DIN 4109 /1989 würde bezüglich der Innenpegel für Tagräume ein gutes Niveau bedeuten und für Schlafräume an der oberen Grenze liegen. Stringente Grundrissregelungen sind für die Erreichung der DIN unerlässlich; alle Aufenthaltsräume sind in Richtung der Innenhöfe zu orientieren.

Alle Fenster zu schutzbedürftigen Wohnräumen sind somit an der Ostfassade ausgeschlossen. Aufenthaltsräume sind nach Westen hin zu orientieren. Zudem sind Fenster zu Schlaf- und Kinderzimmern ausgeschlossen, solange sie nicht durch Prallschutzwände an Nord- und Südfassaden geschützt sind. In Schlafzimmern sind schallgeschützte Lüftungseinrichtungen vorzusehen.

Insgesamt ist eine geschlossene Bauweise erforderlich sowie eine geschlossene Front in Richtung der Bahn. Es sind besondere Anforderungen an die Schalldämmungen vorzuschreiben.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erkundigt sich, ob die Voraussetzungen der neuen DIN 4109/2016 bei den Ergebnissen der Lärmuntersuchung erfüllt werden. Herr Hübel (Peutz Consult) stellt dar, dass die Werte zur Bahn hingeneigt nicht erreicht werden können; von der Bahn abgewandt wird die DIN jedoch erfüllt. Daher sind die oben genannten Anforderungen an die geschlossene Bauweise erforderlich, damit die Innenpegel den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse entsprechen und somit auch die Norm erfüllt werden kann.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) möchte den möglichen Vorwurf entkräftet wissen, dass bei der Beurteilung des Lärms keine gültige DIN angewendet wurde.

 

Herr Hübel (Peutz Consult) erläutert, dass die neue DIN nicht unterlaufen werden kann, da sie noch keine Gültigkeit besitzt. Herr Hübel (Peutz Consult) betont das Ziel der niedrigen Innenpegel in den Räumen, die durch die zuvor dargestellten Maßnahmen erreicht werden können.

 

Herr Keil (DIE LINKE) sieht in den Grenzwerten die höchst zumutbaren Werte, die noch lange nicht gesund sind. Er appelliert, dass für Schlafräume daher höchstens 20 db (A) festgelegt werden sollten.

 

Herr Hübel (Peutz Consult) führt hierzu aus, dass die DIN 4108/1989, die im aktuellen Baurecht festgeschrieben ist, mit einer Grenze von 25 db (A) kein schlechtes Schutzniveau für gute Wohnverhältnisse hat. Für die Innenpegel sind sowohl der gültige als auch der neue DIN-Entwurf annähernd gleich.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) stellt dar, dass das Areal grundsätzlich für eine Wohnbebauung ungeeignet ist. Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) sowie Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) verweisen auf die Zunahme des Güterverkehrs durch die „Betuwe-Linien“. Herr Hübel (Peutz Consult) führt hierzu aus, dass mit den Prognosewerten der Deutschen Bahn für 2025 gerechnet wurde.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowohl die Grundlagen für die Erschließung neuer Wohngebiete und die Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten in Innenstädten wie auch die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse geregelt werden. Die Diskussion zu den Anforderungen an die DIN 4108/2016 und den Entwurf wird auch in Fachkreisen zurzeit intensiv geführt.

Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass die Verwaltung den Auftrag hatte, Wohnen an der Westseite zu ermöglichen. Die Voraussetzungen, die jetzt zu schaffen sind, wurden durch den Gutachter dargestellt. Frau Beigeordnete Deppe betont, dass die Verwaltung mit diesen lärmgutachterlich geforderten, sehr restriktiven Festsetzungen dafür gesorgt hat, dass bestimmte Raumtypen nur zur abgewandten Seiten realisiert werden. Eine Bebauung ist damit rechtlich möglich und entspricht den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse. Frau Beigeordnete Deppe appelliert an den Ausschuss, jetzt auch den Satzungsbeschluss zu fassen und nicht mehr erneut wieder in die bereits geführte Grundsatzdiskussion im Rahmen der Aufstellung und der Abwägung dieses Bebauungsplanes einzusteigen.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) stellt einen Antrag auf sofortige Beendigung der Beratung und Übergang zur Abstimmung.

 

Rh. Schönberger (CDU) lässt über den Antrag abstimmen:

 

dafür:           9  (6 CDU, 2 SPD, 1 OP)

dagegen:  10  (3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW, 1 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Bartels (FDP) und Herr Schiefer (CDU) bitten um getrennte Abstimmung der einzelnen Beschlusspunkte, da sie den Beschluss zu Punkt 1 des Beschlussentwurfes nicht mittragen können.

Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass eine Hotelnutzung im unmittelbaren Bahnhofsumfeld positiv zu beurteilen und im südlichen Sondergebiet bereits möglich ist. Sollte ein Investor mit guten Vorschlägen auf die Verwaltung zukommen, kann gegebenenfalls über eine Befreiung die Nutzung ermöglicht werden. Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass ohne den Beschluss zu Punkt 1 des Beschlussentwurfes eine zweite Offenlage erforderlich ist, da die Hotelnutzung ohne diese 2. Offenlage nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann. Damit könnte das Verfahren nicht durch den Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

 

Herr Neuendorf (OP) bittet um Darstellung, ob der Freistellungsbescheid sowie der Besitzübergang bereits erfolgt sind. Frau Rottes (nbso) führt aus, dass die für die Freistellung erforderliche Vermessung zurzeit durchgeführt wird. Der Besitzübergang wird ebenfalls vorbereitet.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fragt nach den im Rahmen der Abwägung beschlossenen erweiterten Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung.

Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass diese in das Gestaltungshandbuch aufgenommen wurden und somit von den Investoren umzusetzen sind.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) gibt sodann folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich gehe davon aus, dass es nicht gelingen wird, auf der Westseite Bauland für Wohnen auszuweisen. Daher wird der städtische Eigenanteil nicht mehr aufzubringen sein und die Finanzierung des Projektes der nbso ist nicht mehr gesichert.“ Herr Clouth (PRO NRW) gibt zu Protokoll, dass er sich den Ausführungen von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) anschließt.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) gibt daraufhin zu Protokoll, dass Rh. Schoofs (BÜRGERLSTE) bei der Planung zum Quartier am Campus nachweislich erklärt hat, dass sämtliche Baugrundstücke mangels anderer Interessenten am freien Markt in Gänze durch die Sparkasse Leverkusen zu erwerben seien. Fakt ist hingegen, dass kein einziges der 171 Grundstücke mehr auf dem Markt verfügbar ist. Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) sei somit einer groben Fehleinschätzung unterlegen. Rh. Paul Hebbel (CDU) nimmt an, dass ähnlich grobe Fehleinschätzungen durch Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) auch an anderer Stelle zu befürchten seien.

 

Rh. Schönberger (CDU) stellt den Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.01.17 zur Vorlage Nr. 2017/1471, Antrag Nr. 2017/1498, TOP 14.1 zur Abstimmung:

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Antrag Nr. 2017/1498:

 

Wie Antrag

 

dafür:           3  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW, 1 DIE LINKE)

dagegen:  15  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP)

Enth.:           1  (Soziale Gerechtigkeit)

 

 

Danach lässt Rh. Schönberger (CDU) den Ausschuss bezüglich des Satzungsbeschlusses, Vorlage Nr. 2017/1471, zu TOP 14.2 abstimmen:

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Vorlage Nr. 2017/1471:

 

Wie Vorlage

 

dafür:         15  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP)

dagegen:     3  (1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW, 1 DIE LINKE)

Enth.:           1  (Soziale Gerechtigkeit)