Gremium: Rat der Stadt Leverkusen

Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, die Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern hinsichtlich der Wahlwerbung für die Landtagswahl im Mai 2017 entsprechend Ziffer 2. d) dieser Vorlage anzuwenden. Die Plakate können doppelseitig, also von beiden Seiten, an den Laternen - oder sonstigen Masten - angebracht werden.


Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) beantragt, die Verfahrensvariante 2. c) der Vorlage zu beschließen.

 

dafür:           7  (3 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 2 FDP)

dagegen:  35  (OB, 16 CDU, 10 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 LEV PARTEI)

Enth.:           2  (Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Rh. Scholz (CDU) beantragt, die Verfahrensvariante 2. d) der Vorlage mit der Maßgabe zu beschließen, dass ein Plakat bedeutet, dass es doppelseitig, also von beiden Seiten an den Laternen - oder sonstigen Masten - angebracht werden kann.


dafür:         32  (OB, 15 CDU, 10 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     5  (3 BÜRGERLISTE, 2 FDP)

Enth.:           7  (1 CDU, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 Soziale Gerechtigkeit)