Befreiungen gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

 

1.    Bau Lichtwellen-Kabeltrasse Bereich Schlangenhecke

 

2.    Befahren der Wupper im Stadtgebiet Leverkusen

 

3.    Fällung eines Naturdenkmales (Blutbuche im Kreispark, Haus-Vorster-Straße) Vorlage Nr. 2017/1555

 

Herr Hammer erläutert, dass der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig die Naturdenkmäler überprüft. Der Baumkontrolleur von FB 67, Herr Parthey, erläutert warum die Vorlage zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 21.03.2017 erstellt wurde. Des Weiteren berichtet er aus dem extern erstellten Gutachten des Sachverständigenbüros Hermann Reinartz. FB 67 folgt der darin getroffenen Einschätzung.

 

Herr Rees erkundigt sich, warum die Fällung so kurzfristig erfolgen muss. Herr Hammer informiert über ein Telefonat mit dem Gutachter, Herrn Reinartz, wonach die „über die einfache Sicherheit hinausgehenden Reserven gegen Null gehen“.

 

Herr Morgenstern fragt nach einer Neupflanzung. Laut Herrn Hammer besteht die Planung, im Herbst 2018 einen Baum von größerer Qualität nach zu pflanzen. Aufgrund der Reste von Pilzen im Boden kommt für die Neupflanzung nicht wieder eine Buche in Frage. Die Wahl wird auf eine andere Baumart fallen.

 

(Anmerkung: Nach aktueller Information des FB 67 kann nach fachlicher Einschätzung an der bisherigen Stelle doch wieder eine Buche gepflanzt werden, da der Pilz nur kranke Bäume angreift und das vorhandene Wurzelwerk nach Fällung der Blutbuche großzügig ausgefräst wird.)