TOP Ö 3.2: Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken i. S. des § 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen mit Erg. v. 07.03.17 Nr. 2016/1467/1