Die Tagesordnungspunkte zur Thematik „Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken“ 4.1 (Änderungsantrag Nr. 2017/1572 der SPD-Fraktion vom 07.03.17 zur Vorlage Nr. 2016/1467) und 4.2 (Verwaltungsvorlage Nr. 2016/1467 mit Ergänzung Nr. 2016/1467/1) werden gemeinsam beraten.

 

Auf Antrag von Herrn Prangenberg (CDU) lässt Herr Bezirksvorsteher Schönberger auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 13.03.2017 sowie der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II vom 20.03.2017 bzw. 21.03.2017, mit der gemäß der Vorlage für den Stadtbezirk III vorgeschlagenen Fläche, abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III empfiehlt dem Rat, für die nachfolgend unter Punkt 5 bestimmte Fläche das Grillen für einen Testzeitraum von 6 Monaten (vom 01.04.2017 bis 30.09.2017) zu erlauben.

 

2. Die Testphase soll insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermüllung, Lärm und Vandalismus bis zum Jahresende evaluiert werden.

 

3. Die Verwaltung soll entsprechende dauerhafte Kontrollen des Grillgebietes durch Ordnungsdienste gewährleisten.

 

4. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III bittet den Rat, die erforderlichen Finanzmittel für die nachfolgend unter Punkt 6 aufgeführten Investitionen sowie das unter Punkt 3 aufgeführte Personal bereitzustellen.

 

Beschluss:

 

5. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu den vorgenannten Punkten 1 bis 4 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III „eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher“ als Fläche für das Grillen (Begründung der Vorlage Nr. 2016/1467 unter Ziffer II) fest.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, größere Mülleimer für Restmüll zu installieren sowie jeweils eine Möglichkeit zur Entsorgung von heißen Ascherückständen an dem Grillplatz zu schaffen. Gegebenenfalls sind hierzu Sponsoringmöglichkeiten zu prüfen.

 

- einstimmig -