Herr Prangenberg (CDU) möchte von der Verwaltung wissen, ob die neuste Rechtsprechung (Redaktioneller Hinweis: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Beschluss des Bundesrates 85/17 vom 10.03.2017) die Einführung von Tempo 30 auf der Straße Dhünnberg von der Mülheimer Straße bis Dhünnberg 57rechtlich ermöglicht.

 

Frau Samusch (36) erklärt, dass die Verwaltung auch unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung bei ihrer bisherigen Rechtsauffassung und somit der Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 16.06.2016 bleibt.

 

Auf Vorschlag von Herrn Bezirksvorsteher Schönberger wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten für die Einführung von Tempo 30 auf der Straße Dhünnberg von der Mülheimer Straße bis Dhünnberg 57 von der Bezirksregierung Köln unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage erneut prüfen zu lassen. Bis zu dem Ergebnis dieser Prüfung wird die Vorlage Nr. 2017/1493 vertagt.

 

dafür:         10  (5 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     1  (FDP)