Herr Kämmerling (CDU) ist aufgrund seiner Funktion als 1. Vorsitzender der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch e.V., die den Schlebuscher Bauernmarkt betreibt, bei diesem Tagesordnungspunkt befangen. Er beantragt daher als Bürger Rederecht, welches ihm einstimmig gewährt wird.

 

Grundsätzlich spricht aus Sicht von Herrn Kämmerling einer Übertragung der städtischen Wochenmärkte an die Marktgilde nichts entgegen. Er verweist jedoch darauf, dass für den Bauernmarkt eine jährliche Sondernutzungsgebühr in Höhe von ca. 12.000 – 15.000 € an die Stadt Leverkusen gezahlt wird. Gemäß der Begründung der Vorlage Nr. 2017/1514 fällt für die Marktgilde zukünftig eine Konzessionsabgabe von insgesamt 5.400 € jährlich für alle zu übernehmenden städtischen Märkte an. Herr Kämmerling bittet, die Gebühren für den Schlebuscher Bauernmarkt so zu reduzieren, dass der Markt konkurrenzfähig bleibt. Zudem regt er an, die Flächen für den Schlebuscher Bauernmarkt, z. B. in Richtung des „Zuccalmaglio-Hauses“, zu erweitern.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger unterstützt den Vorschlag von Herrn Kämmerling. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III soll dem Rat empfehlen, die Sondernutzungsgebühr für den Schlebuscher Bauernmarkt so anzupassen, dass diese der auf den städtischen Wochenmarkt in Schlebusch umgelegten Konzessionsabgabe der Marktgilde entspricht. Er spricht sich daher für eine pauschale Gebührenanpassung für den Schlebuscher Bauernmarkt auf ca. 800 – 1.000 € jährlich aus.

 

Frau Langewiesche (BÜRGERLISTE) möchte von der Verwaltung wissen, wie die Vertragslaufzeit für den Schlebuscher Bauernmarkt gestaltet ist und auf welcher Basis die Gebühren für diesen Markt kalkuliert wurden. Sie spricht sich dafür aus, der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch entgegenzukommen.

 

Herr Vennemann (FDP) macht darauf aufmerksam, dass durch die Vergabe der städtischen Märkte an die Marktgilde keine Konkurrenzsituation zu den durch die Werbegemeinschaften betriebenen Märkten entstehen sollte.

 

Herr Hüther (SPD) bittet darum, in den Verträgen mit der Marktgilde festzuhalten, dass an Feiertagen keine Märkte durchgeführt werden.

 

Herr Prangenberg (CDU) bittet die Verwaltung, darauf zu achten, dass der Wettbewerb für alle Märkte im Stadtgebiet gleich gehalten wird und gemeinsame Gespräche mit allen Marktbetreibern geführt werden. Zudem weist er darauf hin, dass für die Toilettensituation auf dem Markt in Lützenkirchen eine dauerhafte Lösung gefunden werden soll.

 

Frau Drescher (30) erläutert, dass im Vorfeld dieser Vorlage Gespräche mit den Marktbetreibern und den drei Werbe- und Fördergemeinschaften stattgefunden haben. Sie verdeutlicht, dass die Stadt Leverkusen die Betreibung der Wochenmärkte bisher mit einer Unterdeckung von ca. 20 % durchführt und eine Umlage dieser Kosten erfolgen müsste, wenn keine Privatisierung dieser Märkte erfolgt. Die Stadt ist auch weiterhin bestrebt, eine aktive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren herzustellen. Die Überprüfung und Optimierung der Toilettensituation soll als allgemeiner Punkt auch für die anderen Märkte mit aufgriffen werden.

 

Frau Samusch (36) erklärt, dass die Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch gemäß der Sondernutzungssatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen) quartalsweise im Voraus Gebühren für die tatsächlich in diesem Zeitraum geplanten Stände zahlt. Hinsichtlich der Gebühren für die bisher privat betriebenen Märkte, wie z. B. den Schlebuscher Bauernmarkt, müsste die Sondernutzungssatzung geändert und vom Rat beschlossen werden. In diesem Fall sollte eine Gebührenanpassung aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht nur für den Schlebuscher Bauernmarkt, sondern auch für die beiden privat betriebenen Märkte in Opladen und Wiesdorf, erfolgen. Die bisherige Berechnung wird auf der Basis der Quadratmeteranzahl und dem Verhältnis weiterer Faktoren durchgeführt.

 

Auf Vorschlag von Frau Weber (01) lässt Herr Bezirksvorsteher Schönberger wie folgt abstimmen:

 

Beschluss:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die Sondernutzungsgebühren für den Schlebuscher Bauernmarkt so zu ändern, dass der Bauernmarkt nicht schlechter gestellt wird, als der zukünftig durch die Deutsche Marktgilde betriebene Wochenmarkt in Schlebusch. Eine Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung soll mit Wirkung zum 01.07.2017 erfolgen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

2. Wie Vorlage

 

- einstimmig -

 

Herr Kämmerling (CDU) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt 3 nicht teilgenommen.