Die Tagesordnungspunkte zur Thematik „Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken“, 5.1 (Änderungsantrag Nr. 2017/1572 der SPD-Fraktion vom 07.03.17 zur Vorlage Nr. 2016/1467) und 5.2 (Verwaltungsvorlage Nr. 2016/1467 mit Ergänzung Nr. 2016/1467/1) werden gemeinsam beraten.

 

Herr Molitor (01) macht deutlich, dass der Rat grundsätzlich für die probeweise Lockerung des Grillverbotes, die Evaluierung der Testphase sowie die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel (Ausstattung der Grillplätze) und Personal (Ordnungsdienst) zuständig ist. Die Bezirksvertretungen hingegen entscheiden jeweils über die Flächen, auf denen das Grillen in ihrem Stadtbezirk erlaubt werden soll sowie die Art der Ausstattung dieser Grillplätze (Müllbehälter etc.).

 

Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, anstatt der kleinen einzelnen Müllbehälter große Container mit Deckel für die Entsorgung des Restmülls aufzustellen.

 

Herr Krampf (SPD) schlägt vor, in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 13.03.17 abzustimmen. Dem stimmt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zu.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II empfiehlt dem Rat, für die nachfolgend unter Punkt 5 bestimmte Fläche das Grillen für einen Testzeitraum von 6 Monaten (01.04.17 – 30.09.17) zu erlauben.

 

2. Die Testphase soll insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermüllung, Lärm und Vandalismus bis zum Jahresende evaluiert werden.

 

3. Die Verwaltung soll entsprechende dauerhafte Kontrollen des Grillgebietes durch Ordnungsdienste gewährleisten.

 

4. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II bittet den Rat, die erforderlichen Finanzmittel für die nachfolgend unter Punkt 6 aufgeführten Investitionen sowie das unter Punkt 3 aufgeführte Personal bereitzustellen.

 

Beschluss:

 

5. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu den vorgenannten Punkten 1 bis 4 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II „eine Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer Straße“ als Fläche für das Grillen (Begründung der Vorlage Nr. 2016/1467 unter Ziffer II) fest.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, größere Mülleimer für Restmüll zu installieren sowie jeweils eine Möglichkeit zur Entsorgung von heißen Ascherückständen an dem Grillplatz zu schaffen. Ggf. sind hierzu Sponsoringmöglichkeiten zu prüfen.

 

- einstimmig -