Beschluss:
Die Parkregelung für Mitarbeiter des Klinikums im nördlichen Teil der Paracelsusstraße zwischen dem Wendehammer an der Bahnlinie und der Zufahrt zum Parkplatz Küche/Labor im bestehenden Sonderparkgebiet wird ab dem 01.04.2017 aufgehoben, sofern bis dahin die Parkplätze auf dem Gelände „Auermühle“ zur Verfügung stehen, ansonsten spätestens ab dem 01.06.2017.
- einstimmig -