Herr Bartels (FDP) bittet um Erläuterung bezüglich der in der Anlage 2.1 auf S. 48 genannten erforderlichen Zustimmung des Nachbarn für die Erteilung der Baugenehmigung.

 

Frau Cremer (61) stellt dar, dass dieser Punkt zur beiderseitigen Güte durch ein Zurücksetzen des gesamten Bauvorhabens geklärt werden konnte, so dass keine einseitige Zustimmung des Nachbarn mehr erforderlich ist.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage


- einstimmig -