TOP Ö 5.2.1: Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken i. S. des § 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen