Herr Wollenhaupt (CDU) beantragt für sich, Herrn Kämmerling (CDU) und Bürgermeister Marewski Akteneinsicht zur Vertragssituation Hammerweg 48.

 

Frau Weber (01) erläutert, dass aus ihrer Sicht eine Akteneinsichtnahme in der Sache nicht weiterhelfen würde. Sie erläutert nochmals die Position der Verwaltung, die in der schriftlichen Stellungnahme vom 17.03.2017 dargestellt ist. Aus Sicht der Verwaltung besteht keine Notwendigkeit zur Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen. Diese Maßnahme wäre mit Kosten für die Beschilderung, Markierung, Beleuchtung, dauerhafte Wartung und Unterhaltung verbunden. Hierbei handelt es sich zudem um eine freiwillige Ausgabe.

Frau Weber (01) macht darauf aufmerksam, dass mit den ansässigen Vereinen über die Nutzung einer Teilfläche des Geländes Hammerweg 48 für einen Parkplatz gesprochen werden müsste.

Zudem verweist Frau Weber (01) auf die ungeordnete Parksituation auf dem östlichen Teil des Hammerweges von der Dhünnbrücke in Richtung Sensenhammer. Diese ist aus Sicht der Verwaltung, wie in der Vorlage beschrieben, durch die Einrichtung von alternierendem Parken zu ordnen.

 

Herr Wollenhaupt (CDU) bittet um Klärung, ob die vorhandene Beleuchtung auf der Fläche Hammerweg 48 nicht ausreichend ist. Seines Erachtens ergibt sich kein Erfordernis für die Installation von weiteren Beleuchtungsmasten.

 

Im Laufe der Diskussion zieht Herr Wollenhaupt (CDU) den Antrag auf Akteneinsicht zurück.

Die Vorlage Nr. 2016/1279 wird sodann auf Vorschlag von Herrn Wollenhaupt (CDU) einstimmig mit dem Auftrag an die Verwaltung vertagt, die notwendige Beleuchtung auf dem Gelände Hammerweg 48 zu prüfen und sich mit den Vereinen über die Nutzung einer Teilfläche auf dem Hammerweg 48 für Parkplätze abzustimmen.