Sitzung: 03.04.2017 RAT/026/2017
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2017/1572
Beschluss:
1. Für die von den
Bezirksvertretungen gemäß Ziff. II der Vorlage bestimmten Flächen
im Stadtbezirk I: einen Bereich in der Hitdorfer Laach
im Stadtbezirk II: eine Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer
Straße
im Stadtbezirk III: eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der
Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher
ist für einen
Testzeitraum von 6 Monaten (vom 01.04.17 – 30.09.17) das Grillen erlaubt.
2. Die von den
Bezirksvertretungen gewünschten verstärkten Kontrollen der Grillplätze werden
im Rahmen der Dienstplanung des beauftragten Sicherheitsdienstes
berücksichtigt.
3. Die Kosten, die
durch die Aufstellung ausreichender Kapazitäten an Abfallbehältern sowie durch
eine zeitnahe Beseitigung des angefallenen Mülls entstehen, werden durch die
Abfallgebühren abgedeckt und refinanziert.
4. Die vorgenannte
Testphase für das Grillen in öffentlichen Anlagen wird insbesondere unter den
Gesichtspunkten Vermüllung, Lärm und Vandalismus bis zum Jahresende evaluiert.
Herr
Oberbürgermeister Richrath lässt die Tagesordnungspunkte 8.1 und 8.2 zusammen
beraten.
Im Anschluss an die
Diskussion wird auf seinen Vorschlag hin folgender gemeinsamer Beschluss im
Sinne der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und
Planen sowie der Bezirksvertretungen I - III und der Stellungnahme vom 31.03.17
gefasst, der die Entscheidungen der Bezirksvertretungen, die Grillplätze
ausreichend mit Abfallbehältern auszustatten sowie die Beschlussempfehlungen
der Bezirksvertretungen an den Rat, den Abfall zeitnah zu beseitigen und die
Grillplätze verstärkt zu kontrollieren, aufgreift.
dafür: 41 (OB, 11 CDU, 13 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Dietrich)
dagegen: 4 (CDU)
Enth.: 1 (CDU)