Beschluss:

 

1. Für die von den Bezirksvertretungen gemäß Ziff. II der Vorlage bestimmten Flächen

 

im Stadtbezirk I:       einen Bereich in der Hitdorfer Laach

im Stadtbezirk II:      eine Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer Straße

im Stadtbezirk III:     eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher

 

ist für einen Testzeitraum von 6 Monaten (vom 01.04.17 – 30.09.17) das Grillen erlaubt.

 

2. Die von den Bezirksvertretungen gewünschten verstärkten Kontrollen der Grillplätze werden im Rahmen der Dienstplanung des beauftragten Sicherheitsdienstes berücksichtigt.

 

3. Die Kosten, die durch die Aufstellung ausreichender Kapazitäten an Abfallbehältern sowie durch eine zeitnahe Beseitigung des angefallenen Mülls entstehen, werden durch die Abfallgebühren abgedeckt und refinanziert.

 

4. Die vorgenannte Testphase für das Grillen in öffentlichen Anlagen wird insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermüllung, Lärm und Vandalismus bis zum Jahresende evaluiert.


Herr Oberbürgermeister Richrath lässt die Tagesordnungspunkte 8.1 und 8.2 zusammen beraten.

 

Im Anschluss an die Diskussion wird auf seinen Vorschlag hin folgender gemeinsamer Beschluss im Sinne der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen sowie der Bezirksvertretungen I - III und der Stellungnahme vom 31.03.17 gefasst, der die Entscheidungen der Bezirksvertretungen, die Grillplätze ausreichend mit Abfallbehältern auszustatten sowie die Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretungen an den Rat, den Abfall zeitnah zu beseitigen und die Grillplätze verstärkt zu kontrollieren, aufgreift.


dafür:         41  (OB, 11 CDU, 13 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Dietrich)

dagegen:     4  (CDU)

Enth.:           1  (CDU)